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  DAS KONSORTIUM  
  PFLICHTEN DER MITGLIEDER  
 

Die Mitglieder haben folgende Pflichten:

• Die Statuten und die in Übereinstimmung damit anerkannten Regeln zu befolgen und sich an die von den Organen gefassten Beschlüsse zu halten;
• Die Beiträge, die Aufnahmegebühr und die Abgaben einzuzahlen, die in den vorliegenden Statuten angeführt sind, sowie eventuelle in den Statuten oder dem Regelwerk vorgesehene Strafen, und außerdem die vom Konsortium im Interesse der einzelnen Mitglieder bestrittenen Ausgaben zurückzuerstatten;
• Die Kennzeichen und Siegel des Konsortiums auf den Verpackungen anzubringen, die das vom Konsortium geschützte Produkt enthalten;
• Jede Art von Kontrolle zu erlauben, die das Konsortium auszuüben entscheidet, um die Einhaltung der Normen der Statuten und der Regeln zu ermittlen;
• Der Vorstand wird auf der Basis des Regelwerks im Fall einer Übertretung die vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.